Corona-Pandemie: KfW-Schnellkredit für Kleinstunternehmen, Freiberufler und Selbständige

KfW-Sonderprogramm wird verlängert und erweitert!

Der KfW-Schnellkredit als Teil des KfW-Sonderprogramms hat sich als wichtige Stütze für den deutschen Mittelstand in der Corona-Krise bewährt. Bislang wurden in diesem Programm über 5 Mrd. Euro zugesagt.

Die KfW-Förderung kommt von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die weltweit größte nationale Förderbank Deutschlands.

Angesichts der aktuellen Corona-Pandemie und der weiterhin angespannten wirtschaftlichen Lage  verlängert die Bundesregierung das KfW-Sonderprogramm, einschließlich des KfW-Schnellkredits, bis zum 30.06.2021, um kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Selbständigen und Gewerbetreibenden weiterhin verlässlich mit Liquidität zu versorgen.

Verbessert wurden auch die Regelungen zur Tilgung der KfW-Schnellkredite. Möglich ist ab dem 16.11.2020 nun auch die vorzeitige anteilige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Dies erleichtert die Kombination mit anderen Corona-Hilfsprogrammen.

Wichtig:
Vom KfW-Schnellkredit profitierten bisher nur wenige Firmen, nämlich die mit mindestens elf Beschäftigten, aber die große Masse der deutschen Firmen ist viel kleiner und hat viel weniger Beschäftigte. Und so kommt eine Studie der Beratung Barkow Consulting und der Finanzierungsplattform Fincompare zu dem Schluss, dass gerade einmal jedes 100. Unternehmen überhaupt einen Kredit bei der KfW beantragt hat.

Die bisherige Restriktion “11 Beschäftigte” ist nun aufgehoben, sodass auch Solo-Selbständige den KfW-Schnellkredit beantragen können!

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind größer und länger, als wir dies Mitte des Jahres noch erwartet und erhofft hatten. Wir lassen in dieser ernsten Lage unsere Unternehmen und ihre Beschäftigten nicht allein, sondern erweitern und verlängern das KfW-Sonderprogramm. Mit der Öffnung des KfW-Schnellkredits für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige können nun alle Unternehmen schnell und unbürokratisch Liquidität erhalten. Gleichzeitig haben wir alle Varianten des KfW-Sonderprogramms bis 30.06.2021 verlängert, um Planungssicherheit zu schaffen.“

Bundesfinanzminister Olaf Scholz: „Der Schutzschirm bleibt weit geöffnet, wir stemmen uns mit voller Kraft gegen die Krise. In der akuten Pandemie-Lage schaffen wir Planungssicherheit und verlängern das KfW-Sonderprogramm bis einschließlich Juni 2021. Außerdem öffnen wir den Schnellkredit mit seinen großzügigen Konditionen nun auch für Soloselbstständige und kleine Unternehmen – eine wichtige weitere Hilfe, gerade jetzt im November. Die KfW übernimmt eine zentrale Rolle in der Abwehr der Krisenfolgen für Unternehmen und Beschäftigte. Damit haben wir international Standards gesetzt und sind auf diese Weise vergleichsweise gut durch die Krise gekommen.”

KfW-Vorstandsvorsitzender Dr. Günther Bräunig: „Die KfW-Corona-Kredite haben sich als ein wirksames Instrument in der aktuellen Krise erwiesen. Die hohen Förderzahlen spiegeln auch den enormen Kraftakt wider, den wir gemeinsam mit der Politik und der deutschen Kreditwirtschaft bisher geleistet haben. Die Verlängerung des Sonderprogramms und die Öffnung des KfW-Schnellkredits für alle Unternehmen sind ein wichtiges Signal zur Unterstützung der deutschen Wirtschaft.“

Wichtige Neuerung für KfW-Schnellkredite:

Bisher gab es KfW-Schnellkredite nur für Firmen mit mehr als 10 Mitarbeitern. Diese Restriktion wurde mit dem erneuten “Lockdown-Light” aufgebhoben!

Damit kommen sehr viele Selbständige, Kleingewerbler, Solo-Unternehmer und Kleinfirmen – alle mit weniger als 10 Beschäftigten – in den Genuss des KfW-Schnellkredites.

KfW-Schnellkredit im Überblick:

  • Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten
  • NEU: auch für Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
  • 100 % Risikoübernahme durch die KfW
  • keine Risikoprüfung durch Ihre Bank
  • Max. Kreditbetrag: bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019
    • Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 Euro
    • Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro
  • Zinssatz von aktuell 3,00 % p.a.
  • 10 Jahre Laufzeit
  • Voraussetzung: Sie haben zuletzt einen Gewinn erwirtschaftet – entweder 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre

Der Weg zum KfW-Schnellkredit: So erhalten Sie die Fördermittel

Die Corona-Hilfskredite können nicht direkt bei der KfW beantragt werden. Hierzu ist immer der Weg über eine Geschäftsbank nötig, die den Antrag weiterreicht und die Auszahlung des Kredits an das Unternehmen übernimmt.

Ein alternativer Zugang zur nötigen Liquidität durch den KfW-Schnellkredit sind digitale Plattformen: Dabei fragt der Unternehmer online den gewünschten Kredit an, die Plattform bereitet die Antragsunterlagen elektronisch auf und leitet sie über eine angeschlossene Geschäftsbank direkt an die KfW.

Eine solche Kreditplattform mit direkter Anbindung an die KfW ist COMPEON – die auch den Zugang zum KfW-Schnellkredit bieten. Über 250 Banken und andere Finanzanbieter sind im Netzwerk von COMPEON und können so als Geschäftsbank für ein KfW-Förderprogramm fungieren, wenn die Voraussetzungen passen.

Corona-Hilfskredit für mittelständische Unternehmen und Selbständige: Jetzt kostenloses compeon Angebot einholen (hier klicken)!Wir empfehlen Ihnen den KfW-Schnellkredit über das Finanzportal COMPEON anstelle der Hausbank zu beantragen. Sie sparen damit viel Zeit und Mühe. Das FinTech Unternehmen COMPEON hat auch breite Erfahrung mit staatlichen Förderprogrammen – es gibt über 1.700 Fördermittel – und kann Ihnen eine massgeschneiderte Lösung anbieten. Die Hausbank ist in der Regel überfordert, wenn Unternehmen und Selbständige nach geeigneten KfW-Fördermittel fragen.

Das Finanzportal COMPEON hilft mit Unterstützung der KfW und der Förderinstitute der Bundesländer mit Förderkrediten gegen die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus.

Falls Sie als Unternehmen, Selbst­ständiger oder Frei­berufler durch die Corona-Krise in finanzielle Schief­lage geraten sind und einen Kredit benötigen, können Sie ab sofort auch über das Finanzportal COMPEON als Mittler einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen:

 

Fragen und Antworten zu COMPEON unter: COMPEON – Ihre Fragen – unsere Antworten!

Wussten Sie, dass …

  1. … es Geld vom Staat auch ohne Rückzahlung gibt: Mehr dazu unter: Wie Selbständige, Gründer und Kleinfirmen Geld vom Staat auch ohne Rückzahlung erhalten!
  2. … Firmenleasing eine Finanzierungsart ist, welche die Liquidität gerade in Krisenzeiten schont. Mehr dazu unter: KMU-Tipp: Mit Leasing Liquidität schonen!
  3. Factoring als Kredit-Alternative für mittelständische Unternehmen nicht nur in Krisenzeiten eine interessante Lösung ist!
  4. …mit dem Finanzportal COMPEON sich auch die gewerbliche Immobilienfinanzierung mit wenigen Klicks optimieren lässt.

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