Schnelle Corona-Finanzhilfe für Gastronomie in wirtschaftlichen Nöten!
Das Gastronomie-Gewerbe ist wie kaum eine andere Branche in voller Härte durch die Corona-Krise getroffen. Leere Restaurants sowie gesperrte Bars und Kneipen – die Umsatzeinbußen zerren an den Nerven der Unternehmer. Viele Gastronomen stehen vor existenziellen Nöten, denn schließlich müssen Miete, Strom/Wasser, Versicherungen etc. weitergezahlt werden.
Die Deutsche Bundesregierung und die Landesregierungen unterstützen Gastronomie- und Hotel-Betriebe mit Sofortmaßnahmen, damit diese möglichst unbeschadet durch die Corona-Krise kommen. So können Hilfskredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Förderinstitute der Bundesländer beantragt werden. Dazu wurden die bestehenden KfW-Programme wegen der Corona-Pandemie erweitert.
KfW-Sonderprogramm wird verlängert und erweitert!
Die KfW-Förderung kommt von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die weltweit größte nationale Förderbank Deutschlands.
Angesichts der aktuellen Corona-Pandemie und der weiterhin angespannten wirtschaftlichen Lage verlängert die Bundesregierung das KfW-Sonderprogramm, einschließlich des KfW-Schnellkredits, bis zum 30.06.2021, um kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Selbständigen und Gewerbetreibenden weiterhin verlässlich mit Liquidität zu versorgen.
Verbessert wurden auch die Regelungen zur Tilgung der KfW-Schnellkredite. Möglich ist ab dem 16.11.2020 nun auch die vorzeitige anteilige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Dies erleichtert die Kombination mit anderen Corona-Hilfsprogrammen.
Wichtige Neuerung für KfW-Schnellkredite:
Bisher gab es KfW-Schnellkredite nur für Firmen mit mehr als 10 Mitarbeitern. Diese Restriktion wurde mit dem erneuten “Lockdown-Light” aufgebhoben!
Damit kommen sehr viele Selbständige, Kleingewerbler, Solo-Unternehmer und Kleinfirmen – alle mit weniger als 10 Beschäftigten – in den Genuss des KfW-Schnellkredites.
KfW-Schnellkredit im Überblick:
- Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten
- NEU: auch für Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
- 100 % Risikoübernahme durch die KfW
- keine Risikoprüfung durch Ihre Bank
- Max. Kreditbetrag: bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019
- Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 Euro
- Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro
- Zinssatz von aktuell 3,00 % p.a.
- 10 Jahre Laufzeit
- Voraussetzung: Sie haben zuletzt einen Gewinn erwirtschaftet – entweder 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre
Der Weg zum KfW-Schnellkredit: So erhalten Sie die Fördermittel
Die Corona-Hilfskredite können nicht direkt bei der KfW beantragt werden. Hierzu ist immer der Weg über eine Geschäftsbank nötig, die den Antrag weiterreicht und die Auszahlung des Kredits an das Unternehmen übernimmt.
Ein alternativer Zugang zur nötigen Liquidität durch den KfW-Schnellkredit sind digitale Plattformen: Dabei fragt der Unternehmer online den gewünschten Kredit an, die Plattform bereitet die Antragsunterlagen elektronisch auf und leitet sie über eine angeschlossene Geschäftsbank direkt an die KfW.
Eine solche Kreditplattform mit direkter Anbindung an die KfW ist COMPEON – die auch den Zugang zum KfW-Schnellkredit bieten. Über 250 Banken und andere Finanzanbieter sind im Netzwerk von COMPEON und können so als Geschäftsbank für ein KfW-Förderprogramm fungieren, wenn die Voraussetzungen passen.
Wir empfehlen Ihnen den KfW-Schnellkredit über das Finanzportal COMPEON anstelle der Hausbank zu beantragen. Sie sparen damit viel Zeit und Mühe. Das FinTech Unternehmen COMPEON hat auch breite Erfahrung mit staatlichen Förderprogrammen – es gibt über 1.700 Fördermittel – und kann Ihnen eine massgeschneiderte Lösung anbieten. Die Hausbank ist in der Regel überfordert, wenn Unternehmen und Selbständige nach geeigneten KfW-Fördermittel fragen.
Das Finanzportal COMPEON hilft mit Unterstützung der KfW und der Förderinstitute der Bundesländer mit Förderkrediten gegen die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus.
Falls Sie als Unternehmen, Selbstständiger oder Freiberufler durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten sind und einen Kredit benötigen, können Sie ab sofort auch über das Finanzportal COMPEON als Mittler einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen:
Fragen und Antworten zu COMPEON unter: COMPEON – Ihre Fragen – unsere Antworten!
Wussten Sie, dass …
- … der von COMPEON angebotene Digitale Firmenkredit die Anforderungen an eine schnelle Kreditvergabe erfüllt. Damit ist in nur 24 Stunden eine Kreditzusage über 100.000 Euro, maximal 750.000 Euro innerhalb von 48 Stunden möglich. Weiters dazu unter: COMPEON auch für schnelle Kreditlösungen innerhalb 24 Stunden!
- … es Geld vom Staat auch ohne Rückzahlung gibt: Mehr dazu unter: Wie Selbständige, Gründer und Kleinfirmen Geld vom Staat auch ohne Rückzahlung erhalten!
- … Firmenleasing eine Finanzierungsart ist, welche die Liquidität gerade in Krisenzeiten schont. Mehr dazu unter: KMU-Tipp: Mit Leasing Liquidität schonen!
- … auch der Verwendungszweck für den Kredit beim Kreditentscheid der Bank von Bedeutung sein kann.
- … Factoring als Kredit-Alternative für mittelständische Unternehmen nicht nur in Krisenzeiten eine interessante Lösung ist!