Finanzierung erneuerbarer Energien
Die KfW-Förderung kommt von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die weltweit größte nationale Förderbank Deutschlands.
Das KfW-Programm Erneuerbare Energien “Standard” ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von
Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung, zur kombinierten Strom- und
Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) sowie von Maßnahmen zur
Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem.
Es bestehen vielfältige Möglichkeiten, regenerative Technologien in das Unternehmen zu integrieren. Es bedarf jedoch einer genauen Planung, um von allen Vorteilen profitieren zu können.
Auf dem Weg zur erfolgreichen Finanzierung bietet die KfW die Möglichkeit, ein Projekt mit Fördermitteln auf ein solides und zinsgünstiges Fundament zu stellen.
Förderprogramme zur Finanzierung erneuerbarer Energien
Mit dem Basisprogramm erneuerbare Energien Standard (270) fördert die KfW als größte nationale Förderbank die Stromerzeugung aus Sonne, Wind und Wasser. Für die Produktion, Speicherung und Verteilung von Wärme aus erneuerbaren Ressourcen wird das Programm erneuerbare Energien Premium (271) angeboten.
Das neue KfW-Programm (295) fördert hocheffiziente Standardkomponenten, aber auch maßgeschneiderte, komplexe Systemlösungen. Egal ob Investition in neue Anlagen, Optimierung von bestehenden Maßnahmen optimieren oder Tätigung von Ersatzinvestitionen: Die Förderung passt sich damit individuell an das aktuelle Vorhaben an.
Die Laufzeiten der zwei Förderprogramme können individuell festgelegt werden und zwischen 2 und 20 Jahren liegen. Eine Zinsbindung auch über den gesamten Zeitraum (Standardprogramm) bzw. über maximal zehn Jahre (Premiumprogramm) ist optional.
Genauso wie die Möglichkeit drei tilgungsfreier Anfangsjahre, in denen Kreditnehmer lediglich die Zinskosten tragen müssen. Die günstigen Konditionen sowie die Möglichkeit von Tilgungszuschüssen runden das attraktive Angebot der KfW-Förderprogramme ab.
Förderprogramm Standard (270)
Das KfW-Programm ist für alle Unternehmen interessant, die auf der Suche nach einer zinsgünstigen Finanzierung zur Nutzung erneuerbaren Energien sind. Gefördert werden z.B. Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen.
Erneuerbare Energien Premium (271)
Das Förderprogramm erneuerbare Energien Premium fördert Unternehmen, die umweltfreundliche Wärmeenergie erzeugen, verteilen oder speichern möchten. Im Fokus stehen dabei vor allem große Anlagen zur Nutzung von Wärme aus regenerativen Energien.
KfW-Programm Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft (295)
Durch Maßnahmen, die die Strom oder Wärmeeffizienz erhöhen, lassen sich die Auswirkungen bei der Schwankung im Energiepreis reduzieren. Damit können beispielsweise neue Anlagen oder bestehende Maßnahmen gefördert werden. Ein Förderschwerpunkt ist die Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien (Solarkollektoren, Biomasseanlagen und Wärmepumpen).
Bedingungen gelten für Antragsteller
Für Vorhaben in Deutschland sind die folgenden in- und ausländischen Antragsteller
antragsberechtigt:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, sowie
öffentliche Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit - Körperschaften des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände, Anstalten des öffentlichen
Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit - Einzelunternehmer oder Freiberufler
- Landwirte
- Natürliche Personen, Vereine, Genossenschaften, rechtsfähige Stiftungen
Natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller müssen einen Teil des erzeugten Stroms
beziehungsweise der erzeugten Wärme einspeisen und/oder verkaufen.
Vorhaben im Ausland können ebenfalls gefördert werden. Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmer oder Freiberufler mit Sitz in
Deutschland - Tochtergesellschaften der oben genannten deutschen Unternehmen mit Sitz im Ausland
- Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland.
Wie finde ich das passende Fördermittel für erneuerbare Energien?
Mittlerweile gibt es sehr viele Fördermittel zur Finanzierung erneuerbarer Energien. Deshalb ist es für Unternehmen schwierig, die passenden Förderprogramme zu finden. Als Partner der KfW ermöglicht das Finanzportal COMPEON den digitalen Zugang zu Fördermitteln. Auf COMPEON wird automatisch die Förderfähigkeit von Unternehmen und deren Vorhaben geprüft.
COMPEON ermittelt auf der Basis Ihrer Daten nicht nur die Förderfähigkeit, sondern auch die für das geplante Vorhaben relevanten Banken und Sparkassen und holt maßgeschneiderte Angebote ein. Diese können Antragsteller einfach online einsehen und erhalten so schnell einen umfassenden Überblick über die Finanzierungskonditionen.
KfW Fördermittel für erneuerbare Energie Antrag: In 3 Schritten zum maßgeschneiderten Angebot!
- Schritt 1:
Userkonto erstellen und Vorhaben einstellen. Passen die eingegebenen Informationen zu einem auf COMPEON hinterlegten Förderprogramm, wird der Antragsteller auf dieses aufmerksam gemacht und kann direkt die Berücksichtigung des Programms bei der Angebotsstellung durch die Banken und Sparkassen in Anspruch nehmen. Als weiteres legt der Antragsteller einen Zeitraum fest, bis wann er eine Antwort auf die Ausschreibung erwartet. Bei Fragen steht euch ein Kundenservice zur Verfügung. - Schritt 2:
Sofern potentielle Kapitalgeber (Investoren, Finanzdienstleister, Förderinstitutionen, …) das Gesuch interessant finden, werden im festgelegten Zeitraum verschiedene Angebote eingehen. Diese findet der Antragsteller in seinem Userkonto. - Schritt 3:
Ist die festgelegte Frist abgelaufen, hat der Antragsteller im Idealfall die Qual der Wahl. Auf Wunsch kann der Antragsteller auch eine neutrale Beratung von COMPEON anfordern. Ist die Entscheidung gefällt, stellt COMPEON den Kontakt zwischen beiden Parteien her.
COMPEON auf einen Blick:
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- Kostenloses Angebot schon innerhalb 24 Stunden
Häufige Fragen zum Finanzportal COMPEON unter: COMPEON – Ihre Fragen – unsere Antworten!
Viele Selbständige, Gründer, Unternehmer und Kleinfirmen wissen nicht, dass …
- … es den KfW-Schnellkredit neu auch für Selbständige und Kleinfirmen gibt: Mehr dazu unter: KfW-Schnellkredit nun auch für Kleinunternehmen und Selbständige mit weniger als 10 Beschäftigte!
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