KMU-Tipp: ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW

Wer ist die KfW?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist die weltweit größte nationale Förderbank sowie nach Bilanzsumme die drittgrößte Bank Deutschlands.

Die KfW verfolgt als nationale öffentlich-rechtliche Förderbank ein besonderes Geschäftsmodell und einen gesetzlichen staatlichen Auftrag und ist daher grundsätzlich nicht mit anderen Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten des privatrechtlichen, genossenschaftlichen oder öffentlich-rechtlichen Sektors zu vergleichen.

Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit mit Förderzuschuss von 3%

Als Anstalt öffentlichen Rechts und Förderbank besteht die primäre Aufgabe der KfW darin, die wirtschaftliche Entwicklung von KMU und Selbständigen zu unterstützen. Die Digitalisierung ist dabei ein Schlüsselthema. Als Beispiel soll hier der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW dienen, mit dem zukunftsweisende Vorhaben von KMU, Selbständigen, Start-ups und Freiberuflern aktiv vorangebracht werden sollen.

ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfWDer ERP-Digitalisierungs- und Innovations­kredit der KfW unter­stützt innovative Vor­haben, also die Entwicklung neuer oder ver­besserter Produkte, Prozesse oder Dienst­leistungen innovativer Unternehmen mit einer zins­günstigen Finanzierung. Er kann sowohl zur Finanzierung von Investitionen als auch Betriebs­mitteln genutzt werden. Neben dem leichten Kredit­zugang – dank bis zu 70 % optio­nale Haftungs­frei­stellung für Finanz­dienst­leister – zeichnet den ERP-Digi­tali­sierungs- und Innovations­kredit die lange Lauf­zeit von bis zu 10 Jahren aus.

Die Konditionen des Programms auf einen Blick:

  • Zinssatz ab 1,00 % effektivem Jahreszins
  • Attraktiver Förderzuschuss von 3 % (nicht zurückzuzahlen!)
  • Mindestsumme eines Kredits: 25.000 Euro
  • Je nach Finanzierungsvorhaben bis zu 25 Mio. Euro möglich
  • Mindestlaufzeit: 2 Jahre (mit Zuschuss 5 Jahre)
  • Auszahlung: 100 % des Kreditbetrags

ERP (European Recovery Program):
Diesem Begriff begegnet man bei den Förderprogrammen der KfW recht häufig, zum Beispiel beim “ERP-Kapital für Gründung”. ERP ist die Abkürzung von “European Recovery Program”. Hierbei handelt es sich um Fördermittel aus dem Europäischen Wiederaufbauprogramm, das 1948 im Rahmen des Marshall-Plans ins Leben gerufen wurde.

Beispiele für förderfähige Investitionen sind unter anderem die Implementierung von ERP- und Produktionssystemen (Stichwort Industrie 4.0), die Schaffung von digitalen Plattformen, Apps oder neuen Online-Vertriebskanälen oder der Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze. Generell werden die Entwicklung neuer Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen mit innovativem Charakter mit diesem Förderkredit unterstützt. Im Zweifel lohnt es sich, das eigene Investitionsvorhaben dahingehend zu prüfen und eine Finanzierung anzufragen.

Bis zu 25 Mio. Euro pro Vor­haben werden zu 100 % aus­ge­zahlt. Dabei darf der Finanzierungs­bedarf innovativer Unternehmen 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben nicht überschreiten. Insgesamt können Unternehmen bis zu 3 % des Kreditbetrages Zuschuss erhalten. Geförderten Unter­nehmen steht der Kredit mit Lauf­­zeiten zwischen 2 und 10 Jahren zur Ver­fügung. Positiv: Eine feste Zins­bindung über die Lauf­zeit er­leichtert Unter­­nehmen die Finanz­­planung.

 

Wer wird mit dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit gefördert?

Folgende KMU, Gewerbetreibende und Selbständige werden gefördert:

  • Kleine und mittlere Unter­nehmen (KMU mit weniger als 250 Mit­ar­bei­tern und Jahres­um­satz von höchstens 50 Mio. Euro oder Jahres­bilanz von höchstens 43 Mio. Euro)
  • Freiberuflich Tätige (zum Bei­spiel Ärzte, Steuer­berater und Archi­tekten)
  • Größere mittel­ständische Unter­nehmen (die sich mehr­heit­lich in Privat­besitz befinden und mit maximalem Gruppen­umsatz 500 Millionen Euro)
  • Existenz­­gründer und junge Unternehmen können Anträge im ERP-Digitalisierungs-­ und Innovations­kredit in der reinen Refinanzierungsvariante (380) stellen. In den Programm­varianten mit Haftungs­freistellung (390 und 391) sind weiterhin nur etablierte Unternehmen ab einem Unternehmens­alter von 2 Jahren zur Antragsstellung berechtigt.

Welche Projekte werden mit dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit gefördert?

Im Vordergrund stehen die Ent­wicklung von neuen oder ver­besserten Produkten, die Verbesserungen von Prozessen oder Dienst­­leistungen und viel­fältige Digitalisierungs­­vorhaben:

  • Vernetzung von ERP- und Produktions­­systemen für die Produktion von Morgen (Industrie 4.0)
  • Entwicklung und Implemen­tierung eines IT- oder Daten­sicherheits­­konzepts, um Unter­nehmens­­daten erfolg­reich zu schützen und Cyber-Attacken abzuwehren
  • Digitale Plattformen, Apps und digitale Vetriebs­­kanäle zum Aufbau digitaler Plattform­konzepte und des elektronischen Handels
  • Additive Fertigungs­verfahren wie 3D-Druck als neue innovative Produktions­methode in der Fertigung
  • Ausbau innerbetriebliche Breitband­netze für eine höhere Daten­übertragungs­rate im Unternehmen
  • Allgemein Digitalisierungs­projekte wie Social-Media-Strategien
  • Die allgemeine Ausrichtung des Geschäfts­modells auf zukunfts­fähige Technologien mit dem Ver­wendungs­zweck „Innovations­vorhaben“ zur Ent­wicklung ver­änderter Pro­dukte, Ver­fahren, Pro­zesse oder Dienst­leistungen (ab dem 14.02.20)

Zuschuss von 3% muss nicht zurückbezahlt werden!

Die Besonderheit des ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredits ist der nicht zurückzuzahlende Zuschuss von 3 Prozent. Das heißt: 3 Prozent des ausgezahlten Kreditbetrags erhält der Unternehmer nach Abruf des Kredits auf sein Konto ausgezahlt.

Bei der Vergabe des ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredits oder von Fördermitteln kommt in der Regel das sogenannte Durch­leitungs­prinzip zur An­wen­dung. Dabei agieren Geschäfts­banken in der Rolle als Mediatoren im Prozess zur Anfrage sowie bei der Ausgabe der Fördermittel.

Wie funktioniert das Durch­leitungs­prinzip?

Da Förderbanken keine eigenen Filialen betreiben, stellen Unternehmen ihren Förderantrag nicht an die Förderbank, sondern über eine Geschäftsbank als Mediator an die Förderbanken. Die Geschäftsbank prüft als erste Instanz den Antrag und leitet ihn bei positivem Entscheid weiter. Werden die Fördermittel gewährt, agiert die Geschäftsbank auch weiterhin als Mediator.

So refinanziert die Förderbank das entsprechende Kreditvorhaben der Geschäftsbank zu günstigen Konditionen. Dieser gewonnene Kostenvorteil wird anschließend auch dem Antragsteller gewährt.

Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit muss wie beschrieben grundsätzlich über eine klassische Geschäftsbank als Mittler bei der KfW angefragt werden. Über das Finanzportal COMPEON können Antragsteller Fördermittel für Digitale Vorhaben erhalten!

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Passen die eingegebenen Informationen zu einem auf COMPEON hinterlegten Förderprogramm oder erfüllen sie die Voraussetzungen für den ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit, wird der Antragsteller darauf aufmerksam gemacht und kann direkt die Berücksichtigung des Förderprogramms oder des KfW-Unternehmerkredites bei der Angebotsstellung durch die Banken und Sparkassen in Anspruch nehmen.

Neben dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit mit 3% Zuschuss und den 1.700 Förderprogrammen profitiert der Antragsteller mit COMPEON von über 250 etablierten Banken, Sparkassen und alternativen Finanzpartnern, welche auf der COMPEON-Plattform zur Auswahl stehen.

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Häufige Fragen zum Finanzportal COMPEON unter: COMPEON – Ihre Fragen – unsere Antworten!

Last but not least: 95% aller Selbständigen und Freiberufler wissen nicht, dass …

  1. … die KFW Kredite mit Zuschüssen (nicht zurückzuzahlen) vergibt. Mehr dazu unter: KMU-Tipp: KfW-Kredit mit 3% Zuschuss!
  2. … die KfW Investitionen in die Energie-Effizienz im Unternehmen fördert. Mehr dazu unter: KMU-Tipp: KfW-Energieeffizienzprogramm
  3. … die KfW die Finanzierung von Gründungen und Nachfolgeregelungen unterstützt. Mehr dazu unter: ERP-Gründerkredit für KMU und Selbständige
  4. … es Geld vom Staat auch ohne Rückzahlung gibt: Mehr dazu unter: Wie Selbständige, Gründer und Kleinfirmen Geld vom Staat auch ohne Rückzahlung erhalten!
  5. … Firmenleasing eine Finanzierungsart ist, welche die Liquidität gerade in Krisenzeiten schont. Mehr dazu unter: KMU-Tipp: Mit Leasing Liquidität schonen!