Corona-Pandemie: Wirtschaftshilfe für KMU und Selbständige der Deutschen Bundesregierung

Unterstützung für COVID-geschädigte KMU und Selbständige!

Die Deutsche Bundesregierung unterstützt Solo-Selbstständige, Unternehmen und Einrichtungen, die von der temporären Schließung betroffen sind. Die neue Überbrückungshilfe III wurde bis Juni 2021 verlängert und erweitert.

Die von der temporären Schließung betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und sonstige Einrichtungen können finanzielle Hilfe erhalten. Die bisherige Überbrückungshilfe wird zudem bis Juni 2021 verlängert und um die Neustarthilfe für Solo-Selbstständige erweitert. Darüber hinaus wird der Schnellkredit der KfW erweitert und auch kleinen Unternehmen zugänglich gemacht.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und auch andere Förderbanken wie auch Bürgschaftsbanken reagieren gezielt mit Finanzhilfen auf die Corona-Krise und Liquiditätsengpässe in der deutschen Wirtschaft und speziell bei geschädigten kleinen und mittelständischen Betrieben.

Die für Corona-geschädigte KMU, Selbstständige und Freiberufler erweiterten Aufstockungen von bestehenden Förderprogrammen sehen auch höhere Haftungsfreistellungen vor, sodass möglichst viele Unternehmen von den sehr günstigen Hilfskrediten profitieren.

Wer hat Anspruch auf Überbrückungshilfe?

Auch Soloselbstständige und Freiberufler können einen Antrag stellen, wenn sie die Programmvoraussetzungen erfüllen. Gleiches gilt für gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen. Die neue Überbrückungshilfe III umfasst auch die sogenannte „Neustarthilfe für Soloselbstständige“. Damit soll der besonderen Situation von Soloselbstständigen, insbesondere Künstler*innen und Kulturschaffenden, Rechnung getragen werden.

Was sind die Voraussetzungen für Überbrückungshilfe?

  • Die Eintrittsschwelle für die Berechtigung zum Erhalt von Überbrückungshilfen wurde flexibilisiert.
  • Der Umsatz muss in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 um mindestens 50 Prozent eingebrochen sein – gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten.
  • Der Umsatz muss im Durchschnitt um mindestens 30 Prozent in den Monaten April bis August 2020 eigebrochen sein – gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Neustarthilfe für Solo-Selbständige:

Die neue Überbrückungshilfe III umfasst auch die sogenannte „Neustarthilfe für Soloselbstständige“. Damit soll der besonderen Situation von Soloselbstständigen, insbesondere Künstler*innen und Kulturschaffenden, Rechnung getragen werden

Antragsberechtigt sind Soloselbständige, die ansonsten im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen bzw. geltend machen können und die ihr Einkommen im Referenzzeitraum (im Normalfall das Jahr 2019) zu mindestens 51 Prozent aus selbständiger Tätigkeit erzielt haben.

Die volle Betriebskostenpauschale wird gewährt, wenn der Umsatz der oder des Soloselbständigen während der siebenmonatigen Laufzeit Dezember 2020 bis Juni 2021 im Vergleich zu einem siebenmonatigen Referenzumsatz 2019 um mehr als 50 Prozent zurückgegangen ist.

Umfang der Neustarthilfe:

  • Die Betriebskostenpauschale beträgt einmalig 25 Prozent des siebenmonatigen Referenzumsatzes, maximal aber 5.000 Euro.
  • Um den Referenzumsatz 2019 zu bestimmen, wird der durchschnittliche monatliche Umsatz des Jahres 2019 zugrundegelegt (Referenzmonatsumsatz). Der Referenzumsatz ist das Siebenfache dieses Referenzmonatsumsatzes.
  • Betroffene, die ihre selbständige Tätigkeit nach dem 1. Oktober 2019 begonnen haben und daher keine Jahresumsätze für 2019 vorweisen können, können als Referenzmonatsumsatz entweder den durchschnittlichen Monatsumsatz der beiden Vorkrisenmonate Januar und Februar 2020 oder den durchschnittlichen Monatsumsatz des 3. Quartals 2020 (1. Juli bis 30. September 2020) wählen.
  • Auf Leistungen der Grundsicherung und ähnliche Leistungen ist die Neustarthilfe aufgrund ihrer Zweckbindung nicht anzurechnen.

Wichtige Neuerung für KfW-Schnellkredite:

Bisher gab es KfW-Schnellkredite nur für Firmen mit mehr als 10 Mitarbeitern. Diese Restriktion wurde mit dem erneuten “Lockdown-Light” aufgebhoben!

Damit kommen sehr viele Selbständige, Kleingewerbler, Solo-Unternehmer und Kleinfirmen – alle mit weniger als 10 Beschäftigten – in den Genuss des KfW-Schnellkredites.

KfW-Schnellkredit im Überblick:

  • Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten
  • NEU: auch für Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
  • 100 % Risikoübernahme durch die KfW
  • keine Risikoprüfung durch Ihre Bank
  • Max. Kreditbetrag: bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019
    • Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 Euro
    • Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro
  • Zinssatz von aktuell 3,00 % p.a.
  • 10 Jahre Laufzeit
  • Voraussetzung: Sie haben zuletzt einen Gewinn erwirtschaftet – entweder 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre

Der Weg zum KfW-Hilfskredit: So erhalten Sie die Fördermittel

Die Corona-Hilfskredite können nicht direkt bei der KfW beantragt werden. Hierzu ist immer der Weg über eine Geschäftsbank nötig, die den Antrag weiterreicht und die Auszahlung des Kredits an das Unternehmen übernimmt.

Ein alternativer Zugang zur nötigen Liquidität durch den KfW-Hilfskredite sind digitale Plattformen: Dabei fragt der Unternehmer online den gewünschten Kredit an, die Plattform bereitet die Antragsunterlagen elektronisch auf und leitet sie über eine angeschlossene Geschäftsbank direkt an die KfW.

Eine solche Kreditplattform mit direkter Anbindung an die KfW ist COMPEON – die auch den Zugang zum KfW-Schnellkredit bieten. Über 250 Banken und andere Finanzanbieter sind im Netzwerk von COMPEON und können so als Geschäftsbank für ein KfW-Förderprogramm fungieren, wenn die Voraussetzungen passen.

Corona-Hilfskredit für mittelständische Unternehmen und Selbständige: Jetzt kostenloses compeon Angebot einholen (hier klicken)!Wir empfehlen Ihnen den KfW-Schnellkredit über das Finanzportal COMPEON anstelle der Hausbank zu beantragen. Sie sparen damit viel Zeit und Mühe. Das FinTech Unternehmen COMPEON hat auch breite Erfahrung mit staatlichen Förderprogrammen – es gibt über 1.700 Fördermittel – und kann Ihnen eine massgeschneiderte Lösung anbieten. Die Hausbank ist in der Regel überfordert, wenn Unternehmen und Selbständige nach geeigneten KfW-Fördermittel fragen.

Das Finanzportal COMPEON hilft mit Unterstützung der KfW und der Förderinstitute der Bundesländer mit Förderkrediten gegen die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus.

In der Corona-Krise ist schnelles, unbürokratisches Handeln gefragt. COMPEON übernimmt für KMU, Selbständige und Gewerbetreibende die Suche nach geeigneten Fördermitteln, Hilfsprogramme und Rettungskredite.

Falls Sie als Unternehmen, Selbst­ständiger oder Frei­berufler durch die Corona-Krise in finanzielle Schief­lage geraten sind und einen KfW-Hilfskredit benötigen, können Sie über das Finanzportal COMPEON als Mittler eine Finanzierung beantragen:

 

Fragen und Antworten zu COMPEON unter: COMPEON – Ihre Fragen – unsere Antworten!

Wussten Sie, dass …

  1. … es Geld vom Staat auch ohne Rückzahlung gibt: Mehr dazu unter: Wie Selbständige, Gründer und Kleinfirmen Geld vom Staat auch ohne Rückzahlung erhalten!
  2. … Firmenleasing eine Finanzierungsart ist, welche die Liquidität gerade in Krisenzeiten schont. Mehr dazu unter: KMU-Tipp: Mit Leasing Liquidität schonen!
  3. Factoring als Kredit-Alternative für mittelständische Unternehmen nicht nur in Krisenzeiten eine interessante Lösung ist!