Corona Lockdown: Online-Finanzhilfe in wenigen Minuten!

Ratgeber Corona-Finanzhilfe für Lockdown-Betroffene

Kleinfirmen, Selbstständige, Gewerbebetriebe und Unternehmer, die dadurch betroffen sind, sollen anders als im Frühjahr 2020 mit bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Jahres 2019 Monat November entschädigt werden.

Folgende Betriebe und Selbständige sind vom Lockdown betroffen:

  • Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen:
    • Theater, Opern, Konzerte etc.
    • Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen etc.
    • der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen
    • Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen
    • Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
  • Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen (Abholung und Lieferung erlaubt)
  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe (Friseure dürfen geöffnet bleiben)
  • Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt

Corona-Finanzhilfe bis 75% Umsatz November 2019!

Firmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen sind, erhalten vom Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe:

  • Betriebe und Institutionen bis 50 Mitarbeiter erhalten 75 % des entsprechenden Umsatzes des Jahres 2019
  • Betriebe und Institutionen mit über 50 Mitarbeitern erhalten eine prozentuelle Finanzhilfe, die nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt wird. Es könnten bis zu 70% der Vorjahreserträge ausgezahlt werden.

Insgesamt stellt der Bund für die Finanzhilfen ein Finanzvolumen von bis zur 10 Milliarden Euro zur Verfügung.

Aber Achtung!
Wann und wie die Finanzhilfe beantragt werden kann, ist allerdings noch offen. Auch wie schnell sie ausbezahlt wird. Damit stellt sich die Frage, was tun wenn bis zur Auszahlung der Corona-Finanzhilfe finanzielle Engpässe entstehen?

Überbrückungsfinanzierung bis zur Corona-Finanzhilfe Auszahlung

Kleinbetriebe, Selbstständige, Einzelunternehmer und Gewerbetreibende sind durch die 2. Corona-Welle mit Lockdown-Light hart betroffen. Zahlreiche verzweifelte Anfragen nach finanzieller Corona-Hilfe machen deutlich, dass es hier um eine noch nie dagewesene Notsituation handelt.

Mit einem Überbrückungskredit als Zwischenfinanzierung können Selbstständige eine kurzfristige Liquiditätslücke überwinden, welche sie zur Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit benötigen.

Banken tun sich noch immer schwer, solche für Selbständige, Gewerbetreibende und Kleinbetriebe kritische Situationen einzuschätzen, denn sie sind eher an längerfristigen Kreditfinanzierungen mit höheren Kreditsummen interessiert.

Wenn dann eine Zwischenfinanzierung benötigt wird, erweist sich der klassische Ratenkredit der Banken als wenig geeignet. Selbständige sind dann gut beraten, nach Alternativen zur Bank umzusehen, nicht zuletzt um das gute Verhältnis mit ihrer Hausbank nicht unnötig zu belasten. Sinnvoll ist es sich vorgängig mit den Voraussetzungen für einen Kredit auseinanderzusetzen, bevor ein Antrag gestellt wird.

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Die Anbindung der iwoca-Leistungen erfolgt über eine Schnittstelle. COMPEON-Kunden können auf diese Weise ab sofort Kredite bis zu 100.000 Euro in Anspruch nehmen. Damit erhalten COMPEON Kunden iwoca-Angebote für ihr benötigtes Finanzierungsvorhaben in Rekordgeschwindigkeit.

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Voll digitaler Prozess ermöglich schnellstmögliche Kreditvergabe

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