Nachfolgefinanzierung für mittelständische Unternehmen

Wie kann die Nachfolgefinanzierung optimal gestaltet werden?

Bei sehr vielen mittelständischen Unternehmen steht in den nächsten Jahren eine Unter­nehmensnachfolge an. Mit einher geht dabei immer die Frage der Nach­folge­finanzierung.

Laut KfW Research sind es bis Ende 2019 nicht weniger als 236.000 mittelständische Unter­nehmen,  welche vor einer einen Nach­folge stehen. Wie wichtig eine erfolgreiche Nach­folge­finanzierung ist, folgt allein aus der Tatsache, dass mit dem Fort­bestand dieser Unter­nehmen über 2 Millionen Arbeits­plätze verbunden sind.

Unabhängig davon ob die Nachfolge unternehmens­intern oder extern erfolgt, gilt: Die Frage nach dem richtigen Finan­zierungs­mix für die Nachfolgefinanzierung ist meist eine der leitenden Fragen bei Unter­nehmens­über­nahmen. Die Finanzierung kann dabei nicht nur für das Zustande­kommen der Akquisition, sondern auch für deren Erfolg von zentraler Bedeutung sein.

Mögliche Finanzierungs­instrumente für die Nachfolgefinanzierung

Die Finanzierung der Nach­folge betrifft haupt­sächlich den Nach­folger (Einzelperson oder Unternehmen). Dieser hat die erforderlichen finanziellen Mittel zum Erwerb des Unter­nehmens sicherzustellen. Sobald der Verkaufspreis feststeht, wird in der Regel die Strukturierung der Nachfolgefinanzierung festgelegt. Dafür stehen dem Käufer grund­sätzlich unter­schiedliche Finanzierungs­arten zur Verfügung, die im Rahmen der Strukturierung sinnvoll miteinander kombiniert und pass­genau auf die jeweilige Trans­aktion abge­stimmt werden.

Für  eine erfolgreiche Nach­folge­finanzierung ist es wichtig, alle wesentlichen Finanzierungs­instrumente zu kennen, die für die Finanzierung einer Unter­nehmens­nach­folge eingesetzt werden können. Folgende Wege kommen für die Nach­folge­finanzierung in Frage:

1. Bar-Offerte

Die Übernahme eines Unter­nehmens mittels Bar-Offerte, also eine Zahlung des Kauf­preises aus vorhandenen liquiden Mitteln, ist meist die von Verkäufer und Nach­folger bevorzugte Variante. Damit entfallen alle Kosten für eine externe Finanzierung. Allerdings sollte dabei beachtet werden, dass nach der Barzahlung noch genügend finanzielle Mittel für eine womöglich schwierige Anlauf­zeit und weitere Investitionen in das Unter­nehmen vor­handen sind.

2. Klassischer Bankkredit

Noch immer ist die klassische Form der Nachfolgefinanzierung ein Bankkredit. Dabei wird ein Teil des Kauf­preises aus Eigen­mitteln und der Rest aus Fremd­kapital gezahlt, das aus dem Darlehen der Bank stammt. Um hier ange­messene Konditionen für die Finanzierung der Unternehmens­übernahme zu erhalten, lohnt es sich, verschiedene Angebote einzuholen und eine Beratung von unab­hängigen Experten zum Thema Nach­folge in An­spruch zu nehmen.

Oft bieten sich bei der Nachfolge­finanzierung Kombinationen aus Fremd­kapital und öffentlichen Förder­mitteln von Förder­banken wie der KfW wie beispielsweise der KfW-Unternehmerkredit an, die von Banken häufig nicht ange­boten werden. Online-Platt­formen wie beispielsweise das Finanzportal COMPEON bieten hier eine optimale Möglichkeit, einen Angebots­vergleich und aus­führliche Beratung zur Über­nahme und den passenden Firmenkredit zu erhalten.

3. Fördermittel

Nach­folger (Einzelperson oder Unternehmen), die eine Nachfolge­finanzierung benötigen, wissen oft nicht, dass ihnen Dar­lehen, Zuschüsse, Bürg­schaften und Beteiligungen zur Ver­fügung stehen. Öffentliche Darlehen, die von Förder­banken über das Durch­leitungs­prinzip an die Nach­folger vergeben werden, haben den Vorteil, dass sie deutlich zins­günstiger sind als Kredite, die allein über eine Geschäfts­bank abge­wickelt werden. Außer­dem sind in einigen Förder­programmen auch Haftungs­frei­stellungen sowie eine tilgungsfreie Anlauf­zeit Tilgungs­freiheit zu Beginn der Lauf­zeit enthalten, sodass sich Fördermittel für Unternehmen zur Finanzierung der Nachfolge­lösung anbieten.

4. Mezzanine-Kapital

Mezzanine-Kapital ist eine hybride Finan­zierungs­form, die zu den alternativen Finan­zierungen gehört und sowohl von öffentlichen Förder­instituten als auch von privaten Anbietern bereit­gestellt wird. Bei Mezzanine-Kapital handelt es sich um eine Stärkung des Eigen­kapitals, meist über nachrangige Darlehen, auch wenn Mezzanine steuerlich als Fremd­kapital gilt. Die Tilgungs­möglichkeiten von Mezzanine-Kapital sind oft flexibler gestaltet als für normale Firmenkredite. Als weiteres sind Lauf­zeiten von bis zu 15 Jahren möglich. Weiterer Vorteil: Der Einsatz von Mezzanine-Kapital bei der Nachfolgefinanzierung stärkt das Eigenkapital.

5. Leveraged-Buy-Out

Eine weitere Form der Nachfolgefinanzierung über eine Bank ist der sogenannte Leveraged-Buy-Out. Der Begriff Leveraged Buy-out (LBO) bezeichnet die Übernahme eines Unternehmens vorwiegend mittels Fremdkapital. Das hierbei eingebrachte Eigenkapital soll hierbei eine möglichst hohe Rentabilität erzielen.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Rentabilität des Gesamtkapitals höher ist als die Zinsen, die für die Aufnahme des Fremdkapitals anfallen. Und: Der Cash-Flow, den das Zielunternehmen aufweist, muss hoch genug sein, um damit die Verbindlichkeiten decken zu können.

6. Earn-Out

Eine Earn-Out-Klausel definiert in einem Kaufvertrag einen Anteil des Kaufpreises, der zu einem späteren Zeitpunkt erfolgsabhängig bezahlt wird. Dies ist für den Nach­folger von Vorteil: Durch Earn-Out-Klauseln können die Raten vom Erreichen bestimmter Erfolgswerte (häufig EBITDA oder EBIT) abhängig gemacht werden, sodass im Kaufprozess vom Ver­käufer präsentierte, womöglich zu positive Zahlen relativiert werden. Die Skepsis des Käufers gegenüber der Prognosen vom Verkäufer und damit auch der gesamten Be­wer­tung des Unter­nehmens kann durch Earn-Out-Klauseln gemindert werden. Bei Earn-Out Klauseln im Rahmen der Unternehmens­über­nahme sollte auch die steuerlichen Besonder­heiten berücksichtigt werden.

7. Vendor Loan

Vendor Loan ist ein Verkäufer­darlehen, welches der Verkäufer des Unter­nehmens dem Käufer gewährt. In der Regel wird ein Teil der Kauf­summe aus Eigen­mittel des Nach­folgers finanziert und der Rest über ein Vendor Loan. Dieses Verkäufer­darlehen kann wie beim klassischen Bank­kredit mit Zinsen ver­sehen sein. Diese Finanzierungs­form setzt allerdings ein starkes Vertrauens­verhältnis zwischen Verkäufer und Nach­folger voraus, da Vendor Loans in der Regel als Nachrang­darlehen gegenüber Fremd­finanzierungen gewertet werden.

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